Zur Probefahrt berechtigt sind alle bezugsberechtigten Mitarbeiter der BMW Group, die seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B/3 sind mit folgenden Altersbeschränkungen: 18 – 21 Jahre max. 147 kW/200 PS, 22 – 24 Jahre max. 220 kW/300 PS. Dies gilt auch für Begleitpersonen als weitere Fahrer. Der Führerschein ist zur Probefahrt mit sich zu führen.
Grundsätzlich gelten die BMW Fahrzeugbenutzungs- und Versicherungsbedingungen für BMW AG Fahrzeuge.
Wir bitten um Verständnis, dass aus versicherungstechnischen Gründen Praktikanten, Diplomanten, Werksstudenten und Mitarbeiter von Personaldienstleistern nicht zur Probefahrt berechtigt sind.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr JAWA Team